An jedem letzten Freitag im Monat von 9 bis 10:30 Uhr treffen sich Frauen zu einem Frühstück mit wechselnden Themen.
Die Frauen bringen dafür verschiedene landestypische Gerichte mit.
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Für Flüchtlinge ist oft der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht ganz einfach. Hier gibt es ein paar Hinweise zu den Möglichkeiten. Jeder Asylbewerber oder Flüchtling darf nach 3 Monaten in Deutschland arbeiten.
Grundsätzlich muss aber die Ausländerbehörde gefragt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen und die Behörde muss die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung des Mindestlohns prüfen. Jemand, der erst bis zu 15 Monate in Deutschland ist, muss eine Vorrangprüfung abwarten, d.h., ob nicht ein Deutscher oder EU-Bürger für diesen Arbeitsplatz in Frage kommt. Auch, wenn ein Praktikum gemacht werden soll, ist es notwendig, dass die Ausländerbehörde einwilligt. Einem unentgeldlichen Praktikum zur Berufsorientierung steht normalerweise nichts im Wege. Wer es dann geschafft hat, in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen, der muss dies sofort auch an das Amt für soziale Leistungen bzw. an das Jobcenter melden. Die Information an die Ausländerbehörde allein reicht nicht aus.
Die Flüchtlingsinitiative trifft sich mit dem Schwerpunkt der Unterstützung von Flüchtlingen. Unser Bemühen gilt der besseren Integration aller Flüchtlinge in unser Gemeinwesen, wir wollen ihre Potentiale fördern und ihnen ein erträgliches und normales Leben mit uns ermöglichen. Neben der Einzelbegleitung sind verschiedene neue Projekte in Planung.
Wir suchen weitere tatkräftige Unterstützung. Informationen: Wolfgang Steen und Ingrid Rauner
Treffen an jedem 2. Dienstag im Monat ab 19:00 Uhr
10.01. / 14.02, / 14,03, / 11.04. / 09.05. / 13.06. / 11.07. 2023
als Mittel zur Integration
Die Kurse orientieren sich an Sprachkenntnissen und Lernvermögen der Teilnehmenden.
Die Kurse werden fortlaufend durchgeführt und können mit anerkannten Prüfungen und Zertifikaten abgeschlossen werden.
Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.